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AGB - Büro Th. & S. Saalfeld
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Aligemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit dem Übersetzerbüro Saalfeld abgeschlossenen Vertrages. Das Übersetzerbüro
Saalfeld wird im Folgenden als Verwender, der Vertragspartner des Übersetzerbüros Saalfeld als Kunde bezeichnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden, soweit sie den nochfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen widersprechen, nicht anerkannt.
2. Grundlage für die Berechnung von Übersetzungsleistungen
Berechnungsgrundlage der Leistungen ist die vom Verwender ausgegebene aktuelle Honorarliste. Übersetzungen werden anhand der Normzeilenzahl der fertigen
Übersetzung berechnet. Als Normzeile im Sinne der Honorarliste gelten 55 Schreibmaschinenanschläge einschließlich Leeranschläge. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlängen (Zeile über 55 Maschinenanschläge) werden auf
Normzeilen (55 Schreibmaschinenanschläge) umgerechnet. Die Zeilenzahl wird grundsätzlich in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zielsprache andere als lateinische Schriftzeichen
verwendet. In diesem Fall wird die Zeilenzahl anhand des Ausgangstextes ermittelt. Die Übersetzungen werden, soweit möglich, in der Raumeinteilung und Raumanordnung dem Ausgangstext angepasst. Exakte Wiedergabe des Layouts
des Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen dem Verwender schriftlich angezeigt werden und sind ggf. mit Mehrkosten verbunden.
3. Erfüllungs- und Erfolgsort
Erfüllungs- und Erfolgsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Verwenders. Verlangt der Kunde die Versendung von
Übersetzungsarbeiten, so erfolgt dies seitens des Verwenders mit normaler Post (keine Eilpost, kein Einschreiben) oder per Telefax. Andere Lieferarten müssen schriftlich vereinbart werden. Alle Versandkosten sind vom Kunden
zu tragen. Die zur Erfüllung des Kundenauftrages entstehenden Nebenkosten werden gemäß den in der aktuellen Honorarliste aufgeführten Konditionen in Rechnung gestellt. Das Versandrisiko für Übersetzungsarbeiten trägt der
Kunde.
4. Zahlungsbedingungen
a) Bei Übersetzungen, die abgeholt werden, ist die Vergütung grundsätzlich Zug um Zug gegen Aushändigung des übersetzten Textes zu entrichten.
b) Bei Übersetzungen, die auf Verlangen des Kunden versandt werden, ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
c) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich
Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
d) Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn der Verwender nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte zur Einziehung des Betrages einleiten muss. In
diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der aktuellen Honorarliste.
e) Der Kunde kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen des Verwenders aufrechnen.
f) Soweit der Verwender gegenüber dem Kunden berechtigterweise das Vertragsverhältnis fristlos kündigt, kann der Verwender einen sofort fälligen Schadensersatz
in Höhe der Hälfte der restlichen Vergütung, die bei Durchführung des Vertrages geschuldet gewesen wäre, verlangen. Der gleiche Schadensersatzanspruch steht dem Verwender zu, wenn im Falle eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens des Kunden der Vertrag gekündigt wird oder wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Durchführung desselbigen kündigt, unabhängig davon, ob es sich um Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen handelt.
Der Kunde ist berechtigt, dem Verwender gegenüber den Nachweis zu führen, dass dem Verwender ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Lieferfristen und Liefertermine
Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind verbindlich. Bei Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferzeit hat der Kunde den Verwender schriftlich
aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist kommt der Verwender in Verzug. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist, kann der Kunde dem Verwender zur Bewirkung der
Leistung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Annahme der Leistungen nach Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Der Verwender kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er oder sein Erfüllungsgehilfe
nicht zu vertreten hat.
6. Schadensersatzpflicht
Eine Schadenersatzpflicht des Verwenders ist, sofern sie nicht auf fehlerhaften Leistungen beruht, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gleiche
gilt für den Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Ansprüche des Kunden, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Leistungen stehen, beurteilen sich nach den unter Nr. 7 aufgeführten Bedingungen
7. Gewährleistung
Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen, auf kundeneigene Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung
gestellt wurde) oder nicht vorhandene Textzusammenhänge zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Verwenders. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen. lm Falle einer fehlerhaften
Übersetzung, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Verwenders liegt, sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf ein Recht auf Nachbesserung beschränkt. Das Nachbesserungsverlangen ist dem Verwender gegenüber
schriftlich unter Angabe der Mängel zu erklären. Für den Nachbesserungsversuch ist dem Verwender seitens des Kunden eine angemessene Frist einzuräumen. Weist die Übersetzung Mängel auf, so ist der Anspruch auf
Nachbesserung ausgeschlossen, sofern die Mängelanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzungsarbeiten schriftlich erfolgt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung wird dem Kunden das Recht vorbehalten,
wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf fehlerhaften Leistungen beruhen, sind ausgeschlossen.
8. Zusatzleistungen
Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahrens zu vervielfältigende
Texte werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern dem Verwender ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vom Kunden vorausgesetzt wird. Eine
Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur mehrfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzungen) des Verwenders ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde entweder nicht im
vorbenannten Sinne dem Verwender schriftlich die Übersetzungen als solche kennzeichnet oder wenn es der Kunde unterlässt, dem Verwender vor dem Druck einen Bürstenabzug des in Frage kommenden Textes zwecks Korrekturlesung
vorzulegen. Der Bürstenabzug muss dem Verwender im Original vorgelegt werden. Eine Verletzung der vorgenannten Pflichten schließt die Haftung des Verwenders insgesamt aus.
9. Haftung
Eine Haftung des Verwenders für Beschädigung bzw. Verlust der von dem Kunden dem Verwender übergebenen Texte ist im Falle von Sturm, Wasser, Feuer, Einbruch
usw. ausgeschlossen.
10. Kündigung des Vertrages seitens des Kunden
Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten kündigen. Bereits erledigte Übersetzungsarbeiten müssen in diesem Fall vom Kunden
bezahlt werden. Die Kündigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn sie gegenüber dem Verwender schriftlich erklärt wird.
11. Geistiges Eigentum
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Verwenders. Die Mehrfachverwendung (als Aushang, Rundschreiben, Formular durch Druck und Vervielfältigung, etc.) darf
nur mit seiner Zustimmung erfolgen.
12. Vertragsart
Für den Vertrag zwischen Kunden und Verwender, seine Auslegung und seine Durchführung gilt deutsches Recht, auch wenn der Kunde Ausländer ist und seinen Wohn-
bzw. Firmensitz in Deutschland hat.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
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